Normen – bitte beachten Sie bei Ihrem Stiegenbau die entsprechend gültigen Normen
ÖNORM B 3806:2002-05-01, Vornorm, Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
Die ÖNORM B 3806 legt die Anforderungen an das Brandverhalten fest, u. a. von Trittstufen und Treppenpodesten für notwendige Treppen, bzw. für alle anderen Oberflächen wie Setzstufen, Unterseiten, Umwehrungen. (Prüfverfahren nach EN 13501-1)
ÖNORM B 5371:2010-09-01, Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen, österreichische Treppen-Norm
Die ÖNORM B 5371 ist die Maßnorm für Treppen und Geländer und damit für Treppenhersteller, Treppenfachleute und Bautechniker unentbehrlich. Die ÖNORM B 5371 Treppenmaße ist nicht nur eine Aktualisierung der früheren Normenversion aus dem Jahr 2000, sondern enthält wesentliche Neuerungen.
ÖNORM B 8115-2, Schallschutz….Teil 2 Anforderungen
Die ÖNORM B 8115 kann für den Trittschallschutz von Treppen (im Gegensatz zu Deutschland) als allgemein anerkannte Regel der Technik beurteilt werden, denn Österreich zählt innerhalb Europas zu den Staaten mit den höchsten Anforderungen an den Schallschutz. Die ÖNORM B 8115 wurde in neuerer Zeit mehrfach an den aktuellen Stand der Bautechnik und die Erkenntnisse der Wissenschaft angepasst, zuletzt 2006, vorher in 2002 und 1998. Sie ist ausdrücklich in den von den OIB- Richtlinien zitierten Normen angeführt und damit in bisher fünf österreichischen Bundesländern baurechtlich verbindlich, man darf davon ausgehen, dass unabhängig davon auch in den anderen Bundesländern die Normengrundsätze gelten.
ÖNORM B 1991-1-1 EUROCODE 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1 – 1: Allgemeine Einwirkungen – Wichten, Eigengewichte, Nutzlasten im Hochbau; nationale
Festlegungen zu ÖNORM EN 1991-1-1 und nationale Ergänzungen
Die ÖNORM EN 1991 ist die Nachfolgerin der früheren ÖNORM B 4012 Belastungsannahmen im Bauwesen und enthält die nationalen Festlegungen für Nutzlasten (früher „Verkehrslasten“) auch bei Treppen und Geländern. Die ÖNORM B 1991-1-1 regelt die Bemessung aller Einzelteile von Bauwerken und Bauteilen unter Berücksichtigung der Gesamtkonstruktion, auch allfälliger Torsionskräfte und horizontaler Kräfte. Sie gibt z. B. an, welche Nutzlasten für die Konstruktion von Treppen und Treppenpodesten bei den unterschiedlichen Nutzungskategorien berücksichtigt werden müssen.
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)
Das österreichische Institut für Bautechnik ist die Koordinierungsplattform der Bundesländer im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Landesbauordnungen bzw. der bautechnischen Bestimmungen im Sinne der europäischen Bauproduktenrichtlinie. Link zum OIB