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Wissenswertes über Stiegen

Eine Stiege ist ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, der es ermöglicht, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden. Die Bezeichnung Stiege wird im süddeutschen Raum und in Österreich für Treppe verwendet. Eine Stiege besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.
 

Die Geschichte der Stiegen

Wohl die älteste erhaltene Holztreppe Europas datiert in die Bronzezeit. Sie stammt aus dem prähistorischen Salzbergwerk von Hallstatt und ist komplett erhalten. Die Stiege wurde dendrochronologisch untersucht und konnte auf die Jahre 1344 und 1343 v. Chr. datiert werden. Die Treppenbreite von über 1 m erlaubte ein gleichzeitiges Benutzen in beiden Richtungen bzw. das Nebeneinandergehen von mehreren Menschen, wie es beim Tragen sehr schwerer Lasten erforderlich gewesen sein könnte. Die Stiege besteht prinzipiell aus drei Elementen: den beiden seitlichen Holmen, den Auftrittbrettern und den Distanzbrettern, die über und unter jedem Auftrittbrett in die seitlichen Holme eingelassen sind. Die beiden seitlichen Holme bilden die Wangen der Treppe. Sie bestehen aus Baumstämmen von 20 bis 35 cm Durchmesser. In diese ist je eine 6 cm breite und 8 cm tiefe Längsnut eingearbeitet. Die Auftrittbretter sind lediglich mit einem viereckigen Zapfen in den Wangen zu beiden Seiten in die Nut geschoben.

Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Treppe

Das Material

Eine Stiege kann aus Holz, Metall, Glas, Beton und aus der Kombination dieser Materialien gebaut werden. Entscheidend für die Auswahl der verschiedenen Materialien ist die Optik, die Vorlieben des Bauherren, aber auch wirtschaftliche Gründe bzw. Einschränkungen der Baugegebenheiten oder behördliche Auflagen.

SWN produziert eine große Anzahl an vorallem kombinierte Stiegen. Holz muss hier nicht alleine eingesetzt werden. Das Design der Treppen folgt den Trends im Bauwesen und in der modernen Einrichtung. Im heutigen Wohntrend sind Stiegen im oder in Kombination mit dem Material Stahl/Edelstahl sehr beliebt. Obwohl Holz und Stahl eine sehr unterschiedliche Wirkung haben, bilden Sie eine effektvolle Kombination. Die ergonomische Funktionalität der Stiege muss jedoch immer erhalten bleiben. Unsere Stiegenmodelle Stiege Elegant (Kombinierte Treppen aus Metallwangen und Trittstufen aus Holz) und Stiege Victory (trendige und exklusive Treppe) sind Beispiele hierfür.

Der Lauf

Im Wesentlichen wird zwischen geraden Stiegen, Wendeltreppen und Spindeltreppen mit und ohne Podest unterschieden. Die Treppenarten werden unterschieden in Treppen mit geraden Läufen, in Stiegen mit geraden und gewendelten oder geschwungenen Läufen. So sind halbgewendelte oder viertelgewendelte Treppen zu unterscheiden. Je nach Richtung der Lauflinie werden sie als Rechts- oder Linkstreppe bezeichnet. Man kann Stiegenformen und Stiegenarten aufgrund verschiedener entscheidender Konstruktionsmerkmale unterscheiden.

Mit geraden Läufen:

  • einläufige gerade Treppe (a)
  • zweiläufige gerade Treppe (b)
  • zweiläufige, gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest (c)

Mit gewendelten Läufen:

  • einläufig, halbgewendelte Treppe (d)
  • Spindeltreppe (e)
  • Wendeltreppe (f)
  • Bogentreppe (g)

Als Lauflinie wird im Allgemeinen die Mittelachse des Gehbereichs einer Treppe bezeichnet.

Fachbegriffe

Die Norm definiert für die Bestandteile von Treppenkonstruktionen ein einheitliches Vokabular. Dieses benennt nicht nur die einzelnen Treppenelemente, sondern auch einzuhaltende Dimensionen und Abstände.

Stiegenraum – auch Stiegenhaus genannt – ist der für die Stiege vorgesehene Raum.

Geschossstiege – verbindet zwei Geschosse miteinander z.B. das Erdgeschoss mit dem 1. Obergeschoss.

Ausgleichstreppe – verbindet in der Regel die Eingangsebene mit dem ersten Vollgeschoss.

Stiegenlauf – verbindet zwei Ebenen miteinander und besteht aus mindestens drei Stufen.

Stiegenlänge – ist die Länge des Treppenlaufs im Grundriss.

Laufbreite – ist die Breite des Stiegenlaufs im Grundriss.

Lauflinie – ist eine gedachte Linie, die den üblichen Weg der Benutzer einer Treppe angibt. Sie wird in den Treppengrundriss gezeichnet. Sie beginnt an der Antrittsrufe mit einem Kreis und endet an der Austrittstufe mit einem Pfeil.

Stiegenpodest – ist eine ebene Fläche am Ende oder Anfang des Stiegenlaufs.

Stiegennauge – nennt man den von Treppenläufen und dem Stiegenpodest umschlossenen freien Raum.

Handlauf – ist die lotrechte Umwehrung gegen Abstürzen an Stiegenläufen oder -podesten.

Fachbegriffe

Maßangaben und Begriffe bei Stufen

Trittstufen werden bei der Maßangabe durch ein gedachtes Rechteck umschrieben, dass an der Stufenvorderkante, bezogen auf die Einbaulage, anliegt. Die Ausdehnungen des Rechtecks sind die Stufenbreite und die Stufenlänge.

  • Trittstufe – ist der waagerechte Stufenteil.
  • Setzstufe – ist der lotrechte oder annähernd lotrechte Stufenteil.
  • Antrittsstufe – ist die erste Stufe eines Treppenlaufes.
  • Austrittsstufe – ist die letzte Stufe eines Treppenlaufes, meist auch Teil! des Austrittspodestes.
  • Auftritt- oder Auftrittsbreite – ist die im Grundriss sichtbare Trittstufenbreite.
  • Steigung – ist der Abstand von Trittstufe zu Trittstufe.

Der Grundriss

Stiegen dienen zur überwindung von Höhenunterschieden. In Einfamilienhäusern können sie aus Holz gefertigt werden. Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen, d.h. aus drei Steigungen und zwei Auftritten.

Die Treppe muss beim Begehen die geforderte Sicherheit und Bequemlichkeit gewährleisten. Ihre Lage im Gebäude muss der zweckmäßigen Nutzung des Gebäudes entsprechen und darf die Raumgliederung nicht negativ beeinflussen. Außerdem muss die Treppe formschön gestaltet und fachgerecht konstruiert sein.

Während die Gestaltung ein großes Maß an Erfahrung im Holztreppenbau voraussetzt, können die Forderungen nach relativer Sicherheit und Bequemlichkeit leicht, anhand von physikalischen, mathematischen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten, nachvollzogen werden.

Die Schrittmaßregel

Mit der Schrittmaßregel werden die Steigungsverhältnisse von Treppen mit einem Neigungswinkel å von 30° bis 37° bestimmt. Sie basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge der Menschen von 63 cm (59 cm bis 65 cm) in der Ebene und 31,5 cm in der Höhe.

2 Steigungshöhen + 1 Auftrittsbreite ≈ 63 cm (59 cm bis 65 cm)

2 s + 1 a = 63 cm (59 cm bis 65 cm)

Die Schrittmaßregel wird in dieser Formal als mathematischer Ansatz angegeben. Die Berechnung nach diesem Ansatz ergibt bei sehr hohen Steigungen etwaszu schmale und bei sehr niedrigen Steigungen zu breite Auftritte. Stiegen mit Auftrittsbreiten unter 26 cm und über 32 cm sind nicht bequem zu begehen, man kann den Fuß nicht mehr voll aufsetzen, oder man bleibt beim Abwärts steigen mit dem Absatz an den Stufenvorderkanten hängen.

Steigungsverhältnis von Treppen

Das Verhältnis von Stufenhöhe oder Steigung s und Auftrittsbreite oder Auftritt a wird Steigungsverhältnis genannt. Die beiden Maße werden in Zentimetern angegeben, z.B. 17,2/29.

Das Verhältnis kann nicht beliebig festgelegt werden, wenn die Treppe sicher und bequem zu begehen sein soll. Als Grundlage zur Ermittlung des Steigungsverhältnisses dient die durchschnittliche Schrittlänge eines erwachsenen Menschen beim normalen Schreiten in der waagerechten Ebene. Diese Schrittlänge verkürzt sich mit zunehmender Steigung; bei einer an gelehnten, senkrecht stehenden Leiter beträgt die Schrittlänge nur noch 31,5 cm; man spricht hier von Schritthöhe. Diese Angaben werden zur rechnerischen und zeichnerischen Ermittlung des Steigungsverhältnisses herangezogen. Der Auftritt lässt sich nach der Schrittmaß-, Bequemlichkeits- und Sicherheitsregel berechnen, wenn zuvor die Steigung ermittelt wurde.

Steigungsverhältnis von Treppen

Sicherheitsaspekte

  • Nutzbare Breite: Als nutzbare Breite einer Treppe bezeichnet man den frei begehbaren Raum zwischen begrenzenden Bauteilen (Wand, Handlauf, Geländer). Die minimale nutzbare Breite wird je nach Nutzung durch die Bauordnungen oder durch Sonderverordnungen festgelegt.
  • Wandabstand: Der seitliche Abstand von Treppe und Podest zur Wand sowie der Abstand der Absturzsicherung zu Treppenlauf und Podest darf nicht mehr als 6 cm betragen.
  • Durchgangslichte: Als lichte Durchgangshöhe wird der Abstand zwischen der Oberkante eines Treppenlaufes (gemessen von der Stufenvorderkante) und der Unterkante der darüber liegenden Raumbegrenzung (z.B. Decke, Unterzug oder Treppenlauf) bezeichnet. Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 200 cm betragen. Sie darf im Randbereich jedoch teilweise eingeschränkt sein.
  • Handlauf und Geländer: Das Geländer ist die Absturzsicherung an der freien Seite des Treppenlaufes oder Podestes. Als Handlauf wird dagegen der parallel zur Treppensteigung verlaufende Griff bezeichnet. An Geländer und Handläufe werden unterschiedliche Anforderungen gestellt: Handlauf: Bei Treppen mit einer Breite von mehr als 1,50 m müssen auf beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Treppenläufe mit einer Breite von über 2,50 m müssen durch freistehende Handläufe in Laufmitte unterteilt sein. Handläufe sollen grundsätzlich gut und bequem zu greifen sein. Die ergonomisch bedingte Anordnungshöhe liegt bei Erwachsenen – je nach Körpergröße – bei ca. 70 – 110 cm, gemessen über der Stufenvorderkante.

 

Quelle: Text / Bild Der Holztreppenbau – Lektorat: Wolfgang Nutsch, Stuttgart

Normen – bitte beachten Sie bei Ihrem Stiegenbau die entsprechend gültigen Normen

ÖNORM B 3806:2002-05-01, Vornorm, Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)

Die ÖNORM B 3806 legt die Anforderungen an das Brandverhalten fest, u. a. von Trittstufen und Treppenpodesten für notwendige Treppen, bzw. für alle anderen Oberflächen wie Setzstufen, Unterseiten, Umwehrungen. (Prüfverfahren nach EN 13501-1)

ÖNORM B 5371:2010-09-01, Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen, österreichische Treppen-Norm

Die ÖNORM B 5371 ist die Maßnorm für Treppen und Geländer und damit für Treppenhersteller, Treppenfachleute und Bautechniker unentbehrlich. Die ÖNORM B 5371 Treppenmaße ist nicht nur eine Aktualisierung der früheren Normenversion aus dem Jahr 2000, sondern enthält wesentliche Neuerungen.

ÖNORM B 8115-2, Schallschutz….Teil 2 Anforderungen

Die ÖNORM B 8115 kann für den Trittschallschutz von Treppen (im Gegensatz zu Deutschland) als allgemein anerkannte Regel der Technik beurteilt werden, denn Österreich zählt innerhalb Europas zu den Staaten mit den höchsten Anforderungen an den Schallschutz. Die ÖNORM B 8115 wurde in neuerer Zeit mehrfach an den aktuellen Stand der Bautechnik und die Erkenntnisse der Wissenschaft angepasst, zuletzt 2006, vorher in 2002 und 1998. Sie ist ausdrücklich in den von den OIB- Richtlinien zitierten Normen angeführt und damit in  bisher fünf österreichischen Bundesländern baurechtlich verbindlich, man darf davon ausgehen, dass unabhängig davon auch in den anderen Bundesländern die Normengrundsätze gelten.

ÖNORM B 1991-1-1 EUROCODE 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1 – 1: Allgemeine Einwirkungen – Wichten, Eigengewichte, Nutzlasten im Hochbau; nationale

Festlegungen zu ÖNORM EN 1991-1-1 und nationale Ergänzungen

Die ÖNORM EN 1991 ist die Nachfolgerin der früheren ÖNORM B 4012 Belastungsannahmen im Bauwesen und enthält die nationalen Festlegungen für Nutzlasten (früher „Verkehrslasten“) auch bei Treppen und Geländern. Die ÖNORM B 1991-1-1 regelt die Bemessung aller Einzelteile von Bauwerken und Bauteilen unter Berücksichtigung der Gesamtkonstruktion, auch allfälliger Torsionskräfte und horizontaler Kräfte. Sie gibt z. B. an, welche Nutzlasten für die Konstruktion von Treppen und Treppenpodesten bei den unterschiedlichen Nutzungskategorien berücksichtigt werden müssen.

Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

Das österreichische Institut für Bautechnik ist die Koordinierungsplattform der Bundesländer im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Landesbauordnungen bzw. der bautechnischen Bestimmungen im Sinne der europäischen Bauproduktenrichtlinie. Link zum OIB

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Weitere Stiegenformen

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